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Die wichtigsten Antworten zum Thema Elektromobil.

Benötige ich einen Führerschein? (gesetzliche Grundlage: §4 Fahrerlaubnisverordnung)

Seit dem 01.09.2002 benötigt man zum Führen eines Elektromobils (motorisierter Krankenfahrstuhl)
keine Prüfbescheinigung mehr.

 

Wo kann ich mich beraten lassen und ein Elektromobil eventuell kaufen?

Sie können die Waren der TRENDMOBIL GmbH in jedem Sanitätshaus in Deutschland erwerben. Sollte das
passende Produkt einmal nicht vor Ort sein, kann dieses für Sie bestellt werden.
Die TRENDMOBIL GmbH ist ein reines Großhandelsunternehmen und darf daher nicht an Privatpersonen direkt verkaufen.

 

Braucht mein Elektromobil TÜV? (gesetzliche Grundlage: §4 Fahrerlaubnisverordnung)

Es gibt verschiedene Arten von Elektromobilen, 6km/h, 10km/h oder sogar 15km/h Geräte.
Alle Elektromobile welche schneller als 6km/h fahren, müssen beim Straßenverkehrsamt angemeldet werden.
Die Geräte der TRENDMOBIL GmbH, welche schneller als 6km/h fahren, wurden alle bereits einzeln TÜV abgenommen.
Das entsprechende TÜV Gutachten erhalten Sie nach dem Kauf des Gerätes von Ihrem Sanitätshaus.
Die Elektromobile aus dem Hause TRENDMOBIL müssen dem TÜV nach Ihrem Kauf nicht regelmäßig vorgestellt werden.
Für die Elektromobile aus dem Hause TRENDMOBIL fallen keine Kraftfahrzeugsteuern an.

 

Muss ich mein Elektromobil versichern?

Für einen motorisierten Krankenfahrstuhl welcher nicht schneller als 6km/h fährt, ist keine Versicherung vorgeschrieben.
Es wird allerdings von der TRENDMOBIL GmbH empfohlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Gegebenenfalls
können Sie Ihr Elektromobil auch in Ihre schon vorhandene private Haftpflichtversicherung, mit schriftlicher Bestätigung
des Versicherers, einbinden lassen.
Ein Elektromobil, welches schneller als 6km/h fährt ist zu versichern (Kraftfahrtversicherung/ Mopedversicherung)
und das Kennzeichen ist hinten am Fahrzeug anzubringen.

 

Wo darf ich fahren? (gesetzliche Grundlage: §24 der Straßenverkehrsordnung)

Sie dürfen Ihr Elektromobil auf allen Fußwegen nutzen,  wobei Sie das Fahrtempo auf Schrittgeschwindigkeit anpassen sollten,
um andere Personen auf den Fußweg nicht zu gefährden.
Sollte kein Fußweg vorhanden sein, dürfen Sie mit Ihrem Elektromobil  auf der Straße fahren. Selbstverständlich sollte die
Geschwindigkeit dem Verkehr angepasst werden.